Geerbtes Auto verkaufen: Das müssen Sie beachten
Der Verlust eines geliebten Menschen bringt neben der Trauer häufig auch viele praktische Herausforderungen. Eine davon betrifft das eventuell vorhandene Fahrzeug des Verstorbenen: Was geschieht mit dem geerbten Auto?
Viele Hinterbliebene stehen vor wichtigen Fragen: Kann das Fahrzeug sofort veräußert werden? Welche Dokumente sind erforderlich? Wie ist vorzugehen, wenn eine Erbengemeinschaft vorliegt?
Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt durch den rechtssicheren Verkauf eines geerbten Fahrzeugs und zeigt Ihnen, wie Sie dabei unnötige Komplikationen vermeiden und wie autolos Sie beim Verkauf Ihres geerbten Autos unterstützt.
Themen auf dieser Seite
- Erster Schritt: Eigentums- und Rechtslage klären
- Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
- Wichtige Unterlagen für den Verkauf des geerbten Autos
- Behördliche Schritte: Abmeldung und Versicherung
- Verkaufsmöglichkeiten im Vergleich
- Muss ich die Erlöse aus dem Verkauf eines geerbten Autos versteuern?
- Praxistipps für einen sicheren Verkauf
- Fazit
Erster Schritt: Eigentums- und Rechtslage klären
Zunächst gilt es zu klären, wem das Auto nach dem Tod des Eigentümers gehört, denn nur so lässt sich ermitteln, wer das geerbte Auto verkaufen darf. Wenn ein Testament vorliegt, und daraus klar hervorgeht, wer das Auto erbt, ist die Sache einfach. Ansonsten gilt folgendes:
Gesamtrechtsnachfolge
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person das gesamte Vermögen, und damit auch das Auto, automatisch auf den oder die Erben über.
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“ (§ 1922 Abs. 1 BGB)
Das bedeutet: Das Auto gehört ab dem Erbfall nicht mehr dem Verstorbenen, sondern den Erben.
Erbengemeinschaft
Gibt es mehrere Erben, bilden diese automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das Auto wird damit gemeinsames Vermögen aller Erben.
§ 2032 Abs. 1 BGB:
“Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.”
Wichtig: In einer Erbengemeinschaft kann nach § 2040 Abs. 1 BGB kein einzelner Erbe allein über das gemeinsame Vermögen, auch nicht das Auto, verfügen.
Das bedeutet in der Praxis: Alle Erben müssen einem Verkauf zustimmen. Entweder durch ihre gemeinsame Unterschrift im Kaufvertrag oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Erbschein oder Testament als Nachweis
Um gegenüber Käufern, Zulassungsstellen oder Banken zu belegen, dass Sie berechtigt sind, das Auto zu verkaufen, benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Erbenstellung:
- entweder einen Erbschein (beantragt beim Nachlassgericht),
- oder ein notariell eröffnetes Testament mit Eröffnungsvermerk.
Der Erbschein hat eine besondere Beweiskraft:
§ 2365 BGB:
„Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das darin angegebene Erbrecht zustehe …“
Damit gilt der Erbschein rechtlich als starker Nachweis Ihrer Verkaufsberechtigung.
Tipp: Über autolos.de können Sie Ihr geerbtes Auto bequem verkaufen. Der Preis wird transparent berechnet, die Abholung ist kostenlos und auch die Abmeldung wird für Sie erledigt. Das ist vor allem in emotional belastenden Zeiten eine große Erleichterung.
Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
Stehen mehrere Erben im Erbschein, müssen sie sich über den Verkauf einig sein. Möglichkeiten:
- Alle unterschreiben den Kaufvertrag gemeinsam.
- Ein Erbe erhält die Vollmacht der übrigen, das Auto allein zu verkaufen.
Ohne diese Zustimmung ist ein Verkauf nicht wirksam, ein Punkt, der in vielen Familien zu Konflikten führen kann. Eine klare und schriftliche Regelung vermeidet spätere Streitigkeiten.
Wichtige Unterlagen für den Verkauf des geerbten Autos
Damit der Verkauf eines geerbten Autos reibungslos funktioniert, sollten Sie alle relevanten Dokumente griffbereit haben.
Checkliste: Unterlagen im Überblick
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk
- Personalausweis des/der Erben
- TÜV-/HU-Bescheinigung
- Serviceheft, Rechnungen, Zweitschlüssel
- Bei Erbengemeinschaft: Einverständniserklärung oder Vollmacht aller Miterben
An einem geerbten Auto hängen oft viele Erinnerungen.
Behördliche Schritte: Abmeldung und Versicherung
Vor oder nach dem Verkauf muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgeschrieben werden.
- Abmeldung empfiehlt sich, wenn das Auto nicht mehr gefahren werden soll.
- Ummeldung erfolgt, wenn das Auto verkauft und vom Käufer übernommen wird.
Wichtig: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt (Kfz-Steuer). Wenn Sie das geerbte Fahrzeug an autolos.de verkaufen, übernehmen wir diese Formalitäten kostenlos für Sie.
Verkaufsmöglichkeiten im Vergleich
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Privatverkauf | Höherer Preis möglich | Viel Aufwand, rechtliche Unsicherheit, Betrugsrisiko |
| Händler/Autoankauf | Schnell, unkompliziert, Zahlung meist sofort | Geringerer Erlös, häufig Nachverhandlungen, undurchsichtige Preisberechnung |
Muss ich die Erlöse aus dem Verkauf eines geerbten Autos versteuern?
In den meisten Fällen ist der Verkauf eines privat genutzten Autos durch die Erben steuerfrei. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug Teil eines Betriebsvermögens war - dann sollten Sie steuerlichen Rat einholen.
Praxistipps für einen sicheren Verkauf
- Lassen Sie den aktuellen Marktwert ermitteln (z. B. per Online-Bewertung mit unserem Formular auf der rechten Bildschirmseite oder Gutachten).
- Bündeln Sie alle Unterlagen und Nachweise in einer Mappe.
- Achten Sie auf einen sicheren Kaufvertrag, in dem Erbnachweis und Datum der Übergabe festgehalten werden.
- Geben Sie Fahrzeug und Papiere erst nach vollständiger Bezahlung aus der Hand.
- Vermeiden Sie riskante Zahlungsarten.
Fazit
Der Verkauf eines geerbten Autos wirkt auf den ersten Blick kompliziert, mit den richtigen Schritten ist er jedoch gut zu bewältigen. Wichtig sind vor allem:
- den Erbnachweis (Erbschein oder Testament) bereithalten,
- bei Erbengemeinschaften Einstimmigkeit sicherstellen,
- und den Verkauf transparent und rechtssicher abwickeln.
Wer Aufwand und Unsicherheit vermeiden möchte, kann auf autolos.de setzen: Festpreis, kostenlose Abholung und Abmeldung inklusive.
So wird der Verkauf auch in einer belastenden Situation unkompliziert und zuverlässig erledigt.
Häufige Fragen zum Thema geerbtes Auto verkaufen
Wer darf ein geerbtes Auto verkaufen?
Nur die im Testament oder im Erbschein ausgewiesenen Erben sind berechtigt, ein geerbtes Auto zu verkaufen. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen oder eine Vollmacht erteilen.
Welche Unterlagen brauche ich, um ein geerbtes Auto zu verkaufen?
Sie benötigen in der Regel den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament, Ihren Personalausweis sowie, falls vorhanden, TÜV-/HU-Bescheinigung, Serviceheft und Zweitschlüssel.
Muss ich ein geerbtes Auto versteuern, wenn ich es verkaufe?
Nein, in den meisten Fällen ist der Verkauf steuerfrei. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Auto Teil eines Betriebsvermögens war. In diesem Fall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Kann ich ein geerbtes Auto auch verkaufen, wenn es noch nicht abgemeldet ist?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wir melden das Auto auf Wunsch für Sie kostenlos ab.
Wie gehe ich vor, wenn es Streit in der Erbengemeinschaft über den Verkauf gibt?
Solange keine Einigung besteht, kann das Auto nicht wirksam verkauft werden. Häufig hilft eine schriftliche Vereinbarung oder Vollmacht. Kommt es zu keiner Lösung, bleibt im Extremfall nur der Weg über eine Nachlassauseinandersetzung beim Nachlassgericht.
Was unsere Kunden über uns sagen
Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025